Skyeventservice
Ihr Projek Auftrieb ist unser Auftrieb
Auflagen
Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten:
- Der Pilot hat das alleinige Recht, über den Beginn bzw. Abbruch des Fluges zu entscheiden
- Bei zu starkem Wind oder Regen geht die Sicherheit vor und der Flug bzw. Einsatztag kann vom Piloten abgebrochen werden
- Ständiger Sichtkontakt zum Fluggerät ist notwendig (Aufstiegsgenehmigung)
- Kein Flug mit Drohnen über Menschenansammlungen
- Kein Flugeinsatz in der Nähe von Flugplätzen (<1,5km) oder militärischen Anlagen
- Die Genehmigung des Grundstückeigentümers, für einen Drohnenflug über dem betroffenen Grundstück muss vorliegen
(auch von den anliegenden Nachbarn- Vorgabe Aufstiegsgenehmigung Drohnenflug) - Die evtl. Genehmigung des örtlichen Ordnungsamtes einholen
(durch die Fa. Schaeffers Luftaufnahmen) - Aktuell sind Aufstiegsgenehmigungen für Baden Württemberg vorhanden
- Auch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung wird mitgeführt