Skyeventservice
Ihr Projek Auftrieb  ist unser Auftrieb

Auflagen

Folgende Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten:

  • Der Pilot hat das alleinige  Recht, über den Beginn bzw. Abbruch des Fluges zu entscheiden
  • Bei zu starkem Wind oder Regen geht die Sicherheit vor und der Flug bzw. Einsatztag kann vom Piloten abgebrochen werden
  • Ständiger Sichtkontakt zum Fluggerät ist notwendig (Aufstiegsgenehmigung)
  • Kein Flug mit Drohnen über Menschenansammlungen
  • Kein Flugeinsatz in der Nähe von Flugplätzen (<1,5km) oder militärischen Anlagen
  • Die Genehmigung des Grundstückeigentümers, für einen Drohnenflug über dem betroffenen Grundstück muss vorliegen
    (auch von den anliegenden Nachbarn- Vorgabe Aufstiegsgenehmigung Drohnenflug)
  • Die evtl. Genehmigung des örtlichen Ordnungsamtes einholen
    (durch die Fa. Schaeffers Luftaufnahmen)
  • Aktuell sind Aufstiegsgenehmigungen für Baden Württemberg vorhanden
  • Auch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung wird mitgeführt